AGB`s und Hausordnung

   
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Mit Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter das Recht, die Halle während der von ihm gebuchten Zeit entsprechend der Hausordnung zu nutzen. Der Betreiber verpflichtet sich, dem Mieter die Halle zum abgesprochenen Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Die Halle kann lediglich während der ausgehängten Öffnungszeiten oder nach Absprache gebucht werden. Die Vermietung an gesetzlichen Feiertagen erfolgt nur in Ausnahmefällen.

2. Nutzung

Bei Vertragsabschluss teilt der jeweilige Mieter dem Betreiber die Personenzahl mit, durch die die jeweilige Nutzung der Halle erfolgen soll. Der Mieter darf die gemieteten Räumlichkeiten nicht an Dritte weitervermieten oder mit mehr als der bei der Buchung angegebenen Personenzahl nutzen, sofern dieses nicht zuvor mit dem Betreiber abgestimmt wurde.

Sämtliche Geräte stehen im Eigentum des Betreibers, sie dürfen baulich nicht verändert und nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

3. Geltung dieser Geschäftsbedingungen

3.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mietern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.

3.2. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn der Vermieter diese dem Mieter unter Hervorhebung der Änderung übermittelt.

4. Zahlungsweise

Die Nutzungsgebühr ist im Voraus in Bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Stornierung einer Buchung muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin bekannt gegeben werden, ansonsten ist die Nutzungsgebühr zu entrichten. Bei Rücktritt innerhalb von 84 Stunden wird noch 50 % des Nutzungsentgeltes fällig. Bei Buchungen für ganztägige Veranstaltungen ist die Nutzungsgebühr spätestens zwei Wochen vor dem Termin zu entrichten. Bei Buchung einzelner Stunden ist die Gebühr spätestens bei Übergabe der Halle zu entrichten. Bei wöchentlicher Belegung über einen Zeitraum von mindestens einem Monat ist die Zahlung des Nutzungsentgeltes im Voraus zum ersten Termin des Monats zu leisten.

5. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 15 h bis 21 h, Samstag/Sonntag 10 h bis 18 h und nach vorheriger Absprache. Der Vermieter behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten.

6. Haftung

Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für die Folgen von Schäden/Beschädigungen und Unfällen hinsichtlich von Personen oder Tieren während des Aufenthalts in der Halle. Auf dem Außengelände gelten die Regelungen der StVO.
In Fällen von höherer Gewalt (Feuer, Sturm, Wasser usw). übernimmt der Vermieter keine Haftung.

7. Haus- und Benutzungsordnung

In der Halle gilt die dort ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung. Der Mieter erklärt bei Abschluss des Vertrags, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben und bei abweichenden Mitbenutzern auf die Haus- und Benutzungsordnung hinzuweisen. Insbesondere weist der Vermieter darauf hin, dass die Halle nur bei Verwendung von sauberen Schuhen/Hallenturnschuhen zulässig ist. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch den Mieter oder die Mitnutzer ist der Vermieter berechtigt, den geschlossenen Mietvertrag fristlos zu kündigen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.

8.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 
   
 

Haus- und Nutzungsordnung

1) Nutzung

Die Hundesporthalle sowie die Hundesportgeräte stehen den Mietern nach Entrichtung der Nutzungsgebühr zur Verfügung. Die Stornierung einer Buchung muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin bekannt gegeben werden, ansonsten ist die Nutzungsgebühr zu entrichten. Bei Rücktritt innerhalb von 84 Stunden wird noch 50 % des Nutzungsentgeltes fällig.

 

Weitere Hundesportgeräte dürfen nur in Absprache mit dem Betreiber in der Halle aufgestellt und eingesetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Geräte sind pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäss einzusetzen.

2) Leinenzwang

Die Hunde sind auf dem gesamten Gelände zwingend an der Leine zu führen, so dass keine Belästigung für die anderen Mieter der Hallen erfolgt.

3) Schuhe

Die Halle darf nur mit sauberen Straßenschuhen oder mit extra mitgebrachten Hallenturnschuhen betreten werden.

3) Haftung

Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

5) Tierschutz

Es ist verboten, mit Hilfsmitteln, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, zu arbeiten.

6) Haftpflichtversicherung

Die Hunde, die in der Halle trainieren, müssen eine gültige Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung haben und auf Verlangen des Betreibers vorweisen können.

7) Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen dürfen in der Halle nur mit Schutzhöschen gearbeitet werden. Bei Turnieren (Agility) müssen die Hündinnen entsprechend dem Reglement vom mitgebrachten Teppich starten.

8) Rauchen

Das Rauchen ist in der Halle strengstens untersagt!

9) Verunreinigungen

Durch Urin oder Kot hervorgerufene Verunreinigungen der Halle und des Außengeländes sind selbstverständlich zu vermeiden und werden anderenfalls auf Kosten des jeweiligen Hundehalters und, falls dieser nicht ermittelbar ist, des jeweiligen Vertragspartners beseitigt. Im Fall, dass sich ein Hund innerhalb der Halle löst oder sich erbricht, wird eine Reinigungspauschale i. H. v. 3,-- € fällig.

Etwaiger Abfall bzw. Müll ist in den bereitgestellten Müllcontainer zu entsorgen.

10) Seminare

Die Meldung zu einem Seminar verpflichtet zur Zahlung, auch wenn der Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen nicht teilnehmen kann. Die Zahlung entfällt, wenn der Teilnehmer einen Ersatz stellt. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung zu entrichten.

Falls das Seminar nicht stattfindet, wird die Teilnahmegebühr erstattet.


 

 

   
  Stand: 01.01.2011